Berufsunfähigkeitsrente
Berufsunfähigkeits-rente
Ihre Anwältin für Berufsunfähigkeitsrente in Berlin
Rechtliche Unterstützung für Ihre Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsrente!
Nach jahrelanger Einzahlung von Prämien für die eigene BU-Versicherung sehen sich viele Versicherte nach ihrem Antrag auf BU-Rente desillusioniert. Die großen Versprechungen der Versicherer, die finanzielle Existenz der Versicherten bei Eintritt von Berufsunfähigkeit abzusichern, wirken auf sie auf einmal leer, so manchem Versicherten kommt dann auch der Begriff „Lüge“ in den Kopf. Verständlich. Denn oftmals wird deutlich, dass der Weg zur BU-Rente steinig ist.
Die Versicherer fordern häppchenweise immer weitere Unterlagen an, so dass viele Versicherte auch etwa 6 Monate nach ihrem Antrag immer noch nicht wissen, ob der Versicherer die BU-Rente je bewilligen wird. Oder die Versicherer fechten den Vertrag an, weil der Versicherte angeblich bei Abschluss des Vertrags seiner Auskunftspflicht nicht ehrlich nachgekommen ist. Die Versicherten fühlen sich in derartigen Fällen oft so, als säßen sie als Betrüger auf der Anklagebank. Oder die Versicherer beauftragen ein Gutachteninstitut, deren Gutachter eine Berufsunfähigkeit des Versicherten verneinen – oftmals ohne das Berufsbild des Versicherten überhaupt konkret zu kennen. Der Widerspruch des Versicherten wird dann kurzer Hand zurückgewiesen, weil sich angeblich „keine neuen Erkenntnisse“ ergeben hätten.
In solchen Fällen benötigen die Versicherten kompetente, also einschlägig qualifizierte anwaltliche Unterstützung. Denn nur ein auf BU-Ansprüche spezialisierter Anwalt kennt die klassischen Vorgehensweisen der Versicherer und weiß diesen rechtlich entgegenzutreten.
Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung einer BU-Rente auf der Grundlage meiner rund 10- jährigen Erfahrungen in diesem Bereich. Ihre BU-Ansprüche durchzusetzen ist mein gesetztes Ziel. Auf dem Weg dahin stehe ich an Ihrer Seite mit qualifizierter BU-Beratung.
Nehmen Sie noch heute Kontakt mit mir auf und vereinbaren Sie einen Termin für eine BU-Beratung in Berlin.
Gerne stehe ich Ihnen als Anwalt für BU-Ansprüche mit Rat und Tat zur Seite.
Berufsunfähigkeitsrente beantragen – aber richtig!
Sicherlich können Sie den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente ohne Anwalt stellen. Womöglich haben Sie damit Erfolg. Allerdings können Sie davon ausgehen, dass Ihre Erfolgsaussichten deutlich steigen, wenn Sie den Leistungsantrag mit qualifizierter Unterstützung eines auf Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisierten Fachanwaltes stellen. Denn der spezialisierte Anwalt kennt die Fallstricke, die zur Ablehnung führen können. Hier einige Beispiele:
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Fallstrick 1
Antrag zu früh stellen:
Sie beziehen Krankentagegeld und meinen, berufsunfähig zu sein.
So helfe ich Ihnen:
Vorsicht! Ein verfrühter Antrag auf BU-Rente kann den Anspruch auf das regelmäßig höhere Krankentagegeld vernichten.
Vor dem Antrag auf BU-Rente prüfe ich für Sie die Bedingungen Ihrer Krankentagegeldversicherung – für ein optimales Vorgehen!
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Fallstrick 2
Antrag zu spät stellen:
Sie warten erstmal, bis Sie den Antrag stellen, weil Sie meinen, „das wird schon wieder“.
So helfe ich Ihnen:
Viele Bedingungen sehen vor, dass Rente erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung geleistet wird, selbst wenn die BU schon viel früher eingetreten ist! Mit einem späten Antrag verschenken Sie also Geld!
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Fallstrick 3
Sie geben die Zügel aus der Hand:
Sie erteilen Ihren Ärzten eine generelle Schweigepflichtentbindung und erlauben dem Versicherer so, Auskünfte über Ihren Gesundheitszustand direkt bei Ihren Behandlern einzuholen. Denn: Sie wollen weniger Papierkram.
So helfe ich Ihnen:
Achtung! Weniger Papierkram wird mit dem Nachteil erkauft, dass Sie die Kontrolle verlieren: Welche Auskünfte erteilen Ihre Ärzte? Sind diese Auskünfte in Ihrem Interesse oder gehen hier eventuell „Bomben“ hoch (Stichwort: vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung)? Ich behalte die Zügel für Sie in der Hand!
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Fallstrick 4
Sie beantworten lediglich die Fragen des Versicherers zu Ihrem aktuellen Beruf.
So helfe ich Ihnen:
Für die Frage, ob Sie berufsunfähig sind, kommt es nicht immer auf Ihren aktuellen bzw. letzten Beruf an.
Denn: Leidensbedingte Berufswechsel oder Änderungen sind unbeachtlich. Ich erarbeite mit Ihnen den „richtigen“ Beruf und eine konkrete Beschreibung Ihrer Tätigkeit.
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Fallstrick 5
Sie fügen Ihrem Antrag keine oder nur wenige Unterlagen bei.
So helfe ich Ihnen:
Ich stelle mit Ihnen alle notwendigen und sinnvollen Unterlagen zusammen mit dem Ziel, Nachfragen des Versicherers zu vermeiden und so die Bearbeitungsdauer zu reduzieren! Gleichzeitig prüfe ich die Grenzen Ihrer Mitwirkungspflicht.
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Fallstrick 6
Sie telefonieren mit dem Sachbearbeiter bzw. der Sachbearbeiterin Ihres Antrags, weil telefonieren schneller und direkter ist als das ewige Schreiben.
So helfe ich Ihnen:
Vorsicht! Sie können davon ausgehen, dass über jedes Telefonat eine Telefonnotiz angelegt wird – und im Zweifel gegen Sie verwendet wird. Überlassen Sie das Schreiben und gelegentliche Telefonieren mir.
Antrag auf Berufsunfähigkeit abgelehnt? Der Weg zum Erfolg….
Es gibt viele Gründe, warum Versicherer Ihren Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente ablehnen könnten. Hier sind einige der häufigsten:
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Grund 1 für die Ablehnung
Sie sind angeblich nicht berufsunfähig.
So helfe ich Ihnen:
Die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit sind in Ihren Vertragsbedingungen definiert. In der Regel gibt es zwei Varianten der Berufsunfähigkeit. Variante 1: Sie sind voraussichtlich mindestens 6 Monate lang aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, Ihren Beruf, so wie er zuletzt in gesunden Tagen ausgestaltet war, zu mindestens 50% auszuüben. Diese Feststellung setzt eine Prognose voraus. Variante 2: Sie waren in der Vergangenheit mindestens 6 Monate ununterbrochen nicht in der Lage, Ihren Beruf, so wie er zuletzt in gesunden Tagen ausgestaltet war, zu mindestens 50% auszuüben. Diese Feststellung erfolgt rückblickend.
Versicherer lassen die zweite Variante zu Lasten der Versicherten gerne außer Acht. Oder sie ignorieren den Umstand, dass Sie wesentliche Kerntätigkeiten Ihres Berufes nicht mehr ausüben können und schon dies eine Berufsunfähigkeit begründen könnte, auch wenn Sie viele andere Tätigkeiten noch umfangreich ausüben können. Oder sie stellen für ihre Entscheidung auf eine berufliche Tätigkeit des Versicherten ab, auf die es wegen leidensbedingter Berufswechsel oder Änderungen gar nicht ankommt. Oder sie berufen sich auf qualitativ ungenügende und interessengelenkte Gutachten. Ich prüfe für Sie die bedingungsgemäßen Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit, weise den Versicherer auf von ihm „vergessene“ Aspekte hin und erarbeite sachlich überzeugende Kritik an mangelhaften Gutachten.
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Grund 2 für die Ablehnung
Sie haben angeblich Ihre Anzeigepflicht im Rahmen der vorvertraglichen Gesundheitsfragen verletzt. Der Versicherer erklärt den Rücktritt vom Vertrag, hilfsweise die Kündigung oder die Vertragsänderung.
So helfe ich Ihnen:
Rücktritt und Kündigung sind an klare Voraussetzungen und Fristen geknüpft. Ich werde Sachverhalt und Rechtmäßigkeit der Vertragserklärungen prüfen. Welche Krankheiten haben Sie angeblich verschwiegen? Liegen diese Krankheiten tatsächlich vor? Waren Ihnen diese Diagnosen bekannt? Haben Sie sie bewusst verschwiegen oder schlichtweg vergessen? Traten die Erkrankungen im abgefragten Zeitraum von in der Regel 5 Jahren auf? Wurden Rücktritt und Kündigung innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist erklärt? So leicht machen wir es dem Versicherer nicht…
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Grund 3 für die Ablehnung
Der Versicherer wirft Ihnen arglistige Täuschung bei Vertragsschluss vor und erklärt die Anfechtung des Vertrags!
So helfe ich Ihnen:
Der erste Blick geht auf den Kalender. Sind seit Ihrer Vertragserklärung, bei welcher Sie arglistig getäuscht haben sollen, 10 Jahre vergangen, dann ist eine Anfechtung ausgeschlossen. So einfach ist es in der Regel aber nicht. Wir müssen zusammen erarbeiten, ob Sie die Unrichtigkeit Ihrer Angaben – vorausgesetzt, sie waren unrichtig! – kannten oder für möglich hielten. Des Weiteren ist zu klären, ob Sie bewusst und willentlich auf die Entscheidung des Versicherers Einfluss nehmen wollten. War Ihnen bewusst, dass der Antrag auf Abschluss der Versicherung vom Versicherer nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen angenommen werden würde, wenn Sie die auf die Ihnen gestellten Gesundheitsfragen die Wahrheit sagen würden? Arglist ist ein „innerer“ Umstand und lässt sich nicht mit objektiven Mitteln beweisen. Daher werden für die Beantwortung der Frage, ob sie arglistig gehandelt haben, vor Gericht – wie auch außergerichtlich – Indizien herangezogen. Als Beispiel kann hier genannt werden, dass es eher für Arglist und gegen einen Flüchtigkeitsfehler spricht, wenn Sie nicht nur einen, sondern mehrere ärztliche Untersuchungen oder Behandlungen nicht angegeben haben. Das „schöne“ an der Arglistanfechtung ist, dass der Versicherer Ihre (vermeintliche) Arglist beweisen muss. Das „schwierige“ und unsere gemeinsame Kernaufgabe ist, dass Sie plausibel darlegen müssen, warum und wie es zu den falschen Angaben gekommen ist.
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Grund 4 für die Ablehnung
Der Versicherer bestätigt zwar, dass Sie berufsunfähig sind. Dies waren Sie seiner Meinung aber auch schon vor Vertragsbeginn.
So helfe ich Ihnen:
Versicherungsschutz besteht bei Eintritt von Berufsunfähigkeit nur, wenn die Berufsunfähigkeit nach Vertragsschluss eingetreten ist. Wenn der Versicherer diesen Einwand erhebt, ist genau zu prüfen: Welche konkreten krankheitsbedingten und berufsbezogenen Beeinträchtigungen bestanden bei Vertragsschluss? Führten diese Beeinträchtigungen dazu, dass Sie Ihren Beruf zu mindestens 50% nicht mehr ausüben konnten? War eine negative Prognose zustellen bzw. waren Sie schon über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten ununterbrochen tatsächlich berufsunfähig? Oder lag Ihre Beeinträchtigung unter 50%? Diese und weitere Fragen stellen sich und wollen beantwortet werden.
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Grund 5 für die Ablehnung
Sie kommen Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach.
So helfe ich Ihnen:
Hier prüfe ich für Sie genau, welche Mitwirkungspflichten Ihnen obliegen und inwieweit Sie diesen noch nicht nachgekommen sind. Mitwirkungspflichten ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen, aus dem Versicherungsvertragsgesetz und aus dem „Grundsatz von Treu und Glauben“ (normiert in § 242 BGB). Grundsätzlich sind diese Mitwirkungspflichten auch legitim, denn der Versicherer muss prüfen dürfen, ob der Versicherungsfall tatsächlich eingetreten ist. Die Obliegenheiten des Versicherten umfassen die Vorlage medizinischer Unterlagen als Nachweis der zur Berufsunfähigkeit führenden Krankheit, vor allem aber auch die Vorlage von Unterlagen über den Beruf, u.a. von Verdienstnachweisen (wobei ich in diesem Zusammenhang für Sie prüfe, ob der Versicherer Informationen über den „zuletzt in gesunden Tagen“ ausgeübten Beruf heranzieht oder einfach nur über den zuletzt ausgeübten Beruf. Das ist bei einem oder mehreren Berufswechseln in der Vergangenheit nicht unbedingt derselbe). Grundsätzlich muss sich der Versicherte auch gutachterlich untersuchen lassen von einem vom Versicherer ausgesuchten Arzt. Hier gelten allerdings auch Grenzen der Zumutbarkeit, die im Einzelfall zum Tragen kommen können. Ich prüfe für Sie, ob die Forderungen des Versicherers (noch) legitim sind oder ob er lediglich „auf Zeit“ spielt, damit Sie aufgeben oder sich in einen ungünstigen Vergleich drängen lassen.
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Grund 6 für die Ablehnung
Der Versicherer bestätigt zwar, dass Sie Ihren „alten“ Beruf nicht mehr ausüben können. Er meint aber, Sie auf eine andere Tätigkeit verweisen zu können und somit seiner Leistungspflicht zu entkommen.
So helfe ich Ihnen:
Zunächst ist hier zu prüfen, ob Sie mit dem Versicherer eine konkrete oder abstrakte Verweisungsklausel vereinbart haben. Der Unterschied ist – vereinfacht dargestellt -: Bei einer konkreten Verweisungsklausel können Sie nur auf eine Tätigkeit verwiesen werden, die Sie auch bereits konkret ausüben. Bei einer abstrakten Verweisungsklausel können Sie auch auf eine Tätigkeit verwiesen werden, die Sie nicht ausüben, aber ausüben könnten. In einem weiteren Schritt prüfe ich für Sie, ob Sie die Tätigkeit, auf die Sie verwiesen werden sollen, aufgrund Ihrer Ausbildung und Fähigkeiten auszuüben in der Lage sind und ob sie Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Dies ist zum Beispiel nicht der Fall bei Tätigkeiten, deren Ausübung deutlich geringere Erfahrungen und Fähigkeiten erfordern, als Ihr bisheriger Beruf. Die Verweisungstätigkeit entspricht auch dann nicht der bisherigen Lebensstellung, wenn sie mit einem spürbaren wirtschaftlichen und/oder sozialen Abstieg für Sie verbunden wäre. Einkommenseinbußen sind dabei zwar hinzunehmen, sie müssen aber zumutbar sein. Einbußen bis 10% gelten in der Regel als zumutbar. Bei darüber hinaus gehenden Einbußen kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Diese werde ich mit Ihnen erarbeiten. Hier werden wir sicherlich auf Aspekte stoßen, die der Versicherer noch nicht berücksichtigt hat.