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Vom Erstgespräch bis zur Mandatierung

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Für unser erstes Gespräch, welches wir ganz nach Ihrem Wunsch persönlich in meiner Kanzlei oder auch online oder telefonisch führen können, nehme ich mir rund eine Stunde Zeit für Sie. Die Kosten liegen bei 300 EUR bis 500 EUR inkl. Mehrwertsteuer, je nachdem, ob und in welchem Umfang ich zur sinnvollen Vorbereitung unseres Gesprächs vorab Vertrags- und/oder Behandlungsunterlagen sichten muss.

In diesem unserem ersten Gespräch reden wir ausführlich über Ihr Anliegen und über die im Falle einer weitergehenden Mandatierung anfallenden Gebühren – damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen. Kostentransparenz ist mir wichtig und erspart Ihnen unwillkommene Überraschungen.

Weitergehende Mandatierung

Insbesondere, wenn Sie nicht über Rechtsschutz verfügen, empfiehlt sich ein schrittweises Vorgehen, wobei Sie nach jedem Schritt entscheiden können, ob Sie den nächsten kostenpflichtigen Schritt wagen wollen.

Zunächst erfolgt eine rechtliche Erstberatung, ggf. nach Sichtung der ersten mir zur Verfügung gestellten Vertrags- und/oder Behandlungsunterlagen.

Nach dieser Erstberatung können Sie mich für eine tiefergehende rechtliche Analyse mandatieren, die natürlich kostenintensiver ist als die Erstberatung, Ihnen aber auch weitere Antworten liefert zu Risiken und Erfolgsaussichten.

Sollte die tiefergehende Analyse für Sie hinreichende Erfolgsaussichten aufzeigen, dann können Sie mich mit der außergerichtlichen Vertretung Ihrer Interessen beauftragen. Dies bedeutet, dass wir aus der internen Beratung heraustreten und ich mich gegenüber der Gegenseite (Versicherer, Arzt, Klinikträger) als Ihre Bevollmächtigte anzeige. Die weitere Korrespondenz in Ihrer Angelegenheit läuft dann über mich, Sie sind davon nun vollständig entlastet.

Als letzten Schritt können Sie sich für oder gegen ein Gerichtsverfahren entscheiden, je nach Erfolgsaussichten und Prozessrisiken, über die ich Sie selbstverständlich vorab mit klaren Worten aufkläre.

Kosten

Die Vergütung für anwaltlichen Dienstleistungen berechnet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern keine abweichende (Honorar-)Vereinbarung getroffen wurde. Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 RVG muss die Vergütung des Rechtsanwaltes in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung
und Haftungsrisiko des Rechtsanwalts stehen.

Damit mein Honorar in einem angemessenen Verhältnis zu meiner qualifizierten und engagierten Leistung steht sowie meiner Verantwortung für Ihre Angelegenheit und auch meinem Haftungsrisiko gerecht wird, kann und will ich sie nicht unter Wert verkaufen. Bei anwaltlicher Leistung kann es meines Erachtens nicht darauf ankommen, dass sie billig ist. Wesentlicher dürfte sein, dass sie gut ist. Am Ende entscheiden Sie, wie viel Ihnen kompetente und engagierte rechtliche Unterstützung wert ist.

Von Gebührenschneiderei halte ich allerdings genauso wenig, weshalb ich bei der individuellen Bemessung meiner Gebühren stets Ihr berechtigtes Interesse an
rechtlicher Unterstützung und Ihre finanzielle Situation im Blick habe.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die Vertrags- und Schadensrecht umfasst, so sind meine Gebühren zumindest zu einem Großteil vom Versicherungsschutz abgedeckt.

Dies gilt allerdings nicht für die Kosten einer Beratung oder Vertretung schon im Antragsverfahren beim Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder Krankentagegeldversicherer, da hier noch kein Rechtsschutzfall vorliegt. In diesen Fällen treffe ich stets eine Honorarvereinbarung, die sich am erwarteten Umfang der Angelegenheit, den sich stellenden tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten sowie der Höhe der in Aussicht stehenden Versicherungsleistungen orientiert.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Nehmen Sie gerne noch heute Kontakt mit mir auf und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin für eine umfassende Beratung. Als Fachanwältin für Medizinrecht mit Spezialisierung auf das Arzthaftungsrecht sowie Fachanwältin für Versicherungsrecht mit Spezialisierung auf BU-, Unfall- und Krankentagegeldversicherung stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und unterstütze Sie auf dem Weg zu Ihrem Recht.

Transparente Beratung

Während der Bearbeitung Ihres Mandats erfolgt die gesamte Korrespondenz mit Ihrem Rechtsschutzversicherer über meine Kanzlei, sodass Sie sich um diese Angelegenheiten nicht kümmern müssen. Dies entlastet Sie nicht nur von leidlichem Schriftverkehr, sondern ist für Sie auch deshalb vorteilhaft, weil auch
Rechtsschutzversicherer nur Versicherer sind und es dem Versicherungsnehmer im Leistungsfall oftmals schwermachen. Daher kommt Ihnen meine Erfahrung im Versicherungsrecht auch an dieser Stelle zugute.

Für den Fall, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind, gleichwohl aber anwaltliche
Vertretung oder Beratung wünschen, sprechen Sie mich gerne an. Ich erläutere Ihnen transparent, welche Verfahrensschritte in Ihrem Fall zunächst sinnvoll sind und welche Gebühren für meine Tätigkeit in den jeweiligen Verfahrensabschnitten anfallen.