Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Leistungsantrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Die 6 häufigsten Fehler und warum Rechtsrat entscheidend ist

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Warum der Leistungsantrag mehr ist als ein Formular

Der Leistungsantrag ist der neuralgische Startpunkt des BU-Verfahrens. Viele Versicherte unterschätzen, dass dieses Formular – das gut und gerne 20 bis 30 Seiten umfassen kann – maßgeblich über den Erfolg der Leistungsprüfung entscheidet. Es handelt sich nicht um eine bloße Formalität, die der Versicherte zu erfüllen hat, sondern vielmehr um eine komplexe Aufgabe, die eine sorgfältige Vorbereitung erfordert.

Wer die Tragweite dieses Dokuments unterschätzt, gefährdet oft unbewusst seinen gesamten Versicherungsschutz. Um Ihre Ansprüche nicht durch vermeidbare Versäumnisse aufs Spiel zu setzen, sollten Sie die folgenden Stolpersteine kennen.

Die 6 häufigsten Fehler beim BU-Leistungsantrag

Fehler 1: Unklare und widersprüchliche Angaben

Versicherte erkennen in der Regel nicht, welche Tragweite ihre Antworten auf die im Formular des Versicherers gestellten Fragen hat. Jede Angabe zum gesundheitlichen Zustand, zum Krankheitsverlauf, zum beruflichen Werdegang und zu der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit dient dem Versicherer als Basis seiner Leistungsprüfung. Widersprüchliche oder unpräzise Angaben lassen sich im weiteren Verfahren oft nur schwer korrigieren und können die Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Berufsunfähigkeitsrente erheblich beeinträchtigen.

Fehler 2: Falsche Datierung der Berufsunfähigkeit

Die Antwort auf die Frage nach dem Beginn der Berufsunfähigkeit hat entscheidende Bedeutung. Wird dieser Zeitpunkt zu spät datiert, riskieren Sie den Verlust von Rentenansprüchen. Wird er zu früh gewählt, kann dies den Einwand der Vorvertraglichkeit provozieren oder Fragen zu einer möglichen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht aufwerfen. Zudem kann eine ungünstige Datierung zum Verlust von Ansprüchen aus einer parallel bestehenden Krankentagegeldversicherung führen.

Fehler 3: Unzureichende Tätigkeitsbeschreibung

Es reicht bei weitem nicht aus, im Antrag lediglich eine Berufsbezeichnung wie „Friseurin“ oder „Geschäftsführer“ anzugeben. Der Versicherer benötigt eine detaillierte und konkrete Arbeitsbeschreibung bestenfalls in Form eines Stundenplans, um die Art, Häufigkeit und Komplexität Ihrer Einzeltätigkeiten nachvollziehen zu können. Ohne diese substanziierte Darstellung riskieren Sie eine falsche Einschätzung der an Sie gestellten beruflichen Anforderungen und Ihrer beruflichen Belastbarkeit durch den Versicherer.

Fehler 4: Telefonische Auskünfte gegenüber dem Versicherer

Es kommt vor, dass Sachbearbeiter der Versicherer während des laufenden Antragsverfahrens beim Versicherten anrufen und Fragen stellen. Erteilen Sie keinesfalls spontane telefonische Auskünfte! Diese Antworten sind oft unüberlegt und können folgenschwere Auswirkungen haben. Antworten Sie ausschließlich schriftlich, um Ihre Angaben sorgfältig durchdenken zu können und für den Streitfall dokumentiert zu haben.

Fehler 5: Unzureichende ärztliche Nachweise

Ein kurzes Attest Ihres Hausarztes, das Ihre Berufsunfähigkeit in wenigen Sätzen bestätigt, ist als Nachweis unzureichend. Es fehlen hierbei medizinische Befunde, die den Rückschluss auf Berufsunfähigkeit zulassen. Es sind jedoch die ärztlich erhobenen objektiven oder zumindest objektivierbaren Befunde, auf deren Grundlage in Abgleich mit den Anforderungen der konkreten beruflichen Tätigkeit über die Frage der Berufsunfähigkeit entschieden wird – außergerichtlich wie gerichtlich. Reichen Sie also stattdessen ausführliche Befundberichte mit Anamnese, Diagnosen, erhobenen Befunden und ärztlicher Einschätzung der beruflichen Leistungsfähigkeit ein, um Verzögerungen im Prüfungsverfahren zu vermeiden.

Fehler 6: Fehlendes Risikobewusstsein bei Altfehlern

Der Leistungsantrag löst beim Versicherer eine umfassende Prüfung aus. Liegt der Vertragsschluss weniger als 10 Jahre zurück, umfasst diese Prüfung auch Ihre ursprünglichen Gesundheitsangaben bei Vertragsschluss. Versicherte wissen in der Regel nicht, dass bereits kleine Abweichungen zwischen den damaligen Angaben bei Vertragsschluss und den aktuellen Angaben im Leistungsantrag, etwa zu früheren Behandlungen, zu für den Rentenanspruch folgenschweren Rückfragen führen können.

Fachanwaltliche Beratung vor Antragstellung: Ihr Schutz vor vermeidbaren Fehlern

Denken Sie daran: Fehler, die beim Leistungsantrag begangen werden, können das Leistungsprüfungsverfahren teilweise erheblich beeinträchtigen und zum Anspruchsverlust führen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung schützt Sie vor vermeidbaren Risiken.

Die anwaltliche Beratung sollte idealerweise bereits vor der Antragstellung eingeholt werden. In diesem frühen Stadium können sämtliche Fragestellungen rund um den Leistungsantrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung besprochen und Risiken identifiziert werden.

Ein im Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung erfahrener Fachanwalt für Versicherungsrecht prüft jede Frage im Antragsformular daraufhin, welche rechtlichen Konsequenzen die Antwort haben kann und wie sie optimal formuliert werden sollte.

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Häufig gestellte Fragen zu Fehlern beim Leistungsantrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Man muss nicht erst sechs Monate arbeitsunfähig sein, um einen BU-Leistungsantrag zu stellen. Der Antrag ist bereits möglich, sobald absehbar ist, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate dauern wird; eine frühe Antragstellung kann wichtig sein, um den Verlust von Monatsrenten zu vermeiden. Vor der Antragstellung sollte jedoch geprüft werden, ob Risiken wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen bestehen oder ob der Bezug von Krankentagegeld durch eine BU-Rente beeinträchtigt werden könnte.

Im Leistungsantrag müssen Sie Ihre Erkrankung mit Diagnosen, Beschwerden und aussagekräftigen ärztlichen Unterlagen darlegen. Außerdem müssen Sie Ihren zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf konkret beschreiben, also welche Tätigkeiten Sie ausüben, in welchem Umfang und wie häufig. Zusätzlich sind Nachweise über Ihre berufliche Stellung, etwa Arbeitsverträge und Einkommensunterlagen, erforderlich; die Angaben sollten präzise, widerspruchsfrei und mit den eingereichten Unterlagen übereinstimmen.

Ja, das können Sie. Eine andere Frage ist, ob das empfehlenswert ist.  Leistungsanträge haben oftmals rund 20 Seiten und enthalten diverse juristische Fallstricke, die für Laien nicht erkennbar sind. Fehler bei der Antragstellung können im weiteren Verfahren oft nicht mehr wirksam korrigiert werden und zur Leistungsablehnung führen. Eine anwaltliche Beratung vor Einreichung des Leistungsantrages erhöht die Chance erheblich, dass der Versicherer ohne unangemessen langes Verfahren zahlt.

In einem Telefongespräch unterlaufen leicht unbedachte Äußerungen, die der Versicherer protokolliert und später gegen Sie verwenden kann. Bestehen Sie auf der Schriftform. So haben Sie Zeit, jede Antwort sorgfältig zu prüfen, und verfügen im Streitfall über eine lückenlose Dokumentation.

Liegt der Vertragsschluss weniger als 10 Jahre zurück, führt der Leistungsantrag stets dazu, dass der Versicherer Ihre alten Krankenakten und Ihre Angaben bei Vertragsschluss prüft. Fallen dort Diskrepanzen auf, drohen Anfechtung, Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung – im schlimmsten Fall sind Rente und Vertrag weg. Sollten Sie bemerken, dass Sie bei Vertragsschluss vielleicht nicht alle erfragten Umstände angegeben haben, suchen Sie umgehend rechtlichen Rat, bevor Sie den Leistungsantrag einreichen.

Ein Attest ist lediglich eine Meinung, kein Beweis. Der Versicherer muss anhand von objektiven Befunden – wie MRT-Bildern, Laborwerten oder psychologischen Testergebnissen – nachvollziehen können, warum Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Erst die Kombination aus harten medizinischen Fakten und Ihrer detaillierten Tätigkeitsbeschreibung ergibt ein Gesamtbild, das den Leistungsanspruch rechtfertigt.

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Nadine Liske

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