Das ist schnell gemacht! –
Könnte man denken. Ist aber falsch.
In der Berufsunfähigkeitsversicherung umfasst allein der vom Antragsteller auszufüllende Fragenkatalog in der Regel 10 bis 30 Seiten, je nach Versicherer. Die dem Leistungsantrag beizufügenden umfangreichen Anlagen kommen noch hinzu.
Die Relevanz der Angaben, die der Versicherte im Leistungsantrag macht, kann dabei gar nicht überschätzt werden – sie haben Auswirkungen auf das gesamte weitere Verfahren.
Fehler, die bei der Beantwortung der Fragen des Versicherers gemacht werden, können die Aussichten auf Erhalt der Berufsunfähigkeitsrente empfindlich beeinträchtigen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie bei Ihrem Leistungsantrag alles richtig machen, stehe ich Ihnen gerne zur Seite, um mit Ihnen zusammen von Beginn an die Weichen zu stellen für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Rentenansprüche.
Typische Problemfelder
Unklarheit über den Eintritt der Berufsunfähigkeit
Insbesondere bei schleichenden Krankheitsverläufen wie psychischen Erkrankungen oder chronischen Leiden fällt es oft schwer, den Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit exakt zu bestimmen. Dabei hat dieser Zeitpunkt aus verschiedenen Gründen erhebliche Relevanz auf die Frage, ob der Versicherte überhaupt Leistungen erhält und wenn ja, in welchem Umfang. Auch kann die unüberlegte Festlegung des Zeitpunkts zum vermeidbaren und finanziell herben Verlust von Ansprüchen aus einer parallel bestehenden Krankentagegeldversicherung führen.
Rechtliche Missverständnisse bei der Beschreibung des Berufs
Dem Versicherten ist in der Regel nicht klar, wie detailliert und nachvollziehbar die Tätigkeitsbeschreibung sein sollte. Eine knappe Beantwortung der im Leistungsantrag formulierten Fragen des Versicherers zum Berufsbild reicht nur in seltenen und eindeutigen Fällen aus, Es stellt sich auch die vorrangig zu beantwortende Frage, auf welchen Beruf es überhaupt ankommt, wenn der Versicherte seine berufliche Tätigkeit in der Vergangenheit geändert hat. Beide Aspekte sind von grundlegender Bedeutung für die Erfolgsaussichten des Leistungsantrages.
Allgemeine Nachlässigkeit bei der Beantwortung des Fragenkatalogs
Unvollständige Antworten führen zu unnötigen Verzögerungen bei der Leistungsprüfung des Versicherers, fehlerhafte oder zumindest unpräzise Angaben können im schlimmsten Fall zur Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente führen.
Versicherer gleichen die Angaben des Versicherten mit Arztunterlagen und Auskünften der Krankenversicherung ab und prüfen regelmäßig auch frühere Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages auf eventuelle Widersprüche. Um Risiken möglichst zu umschiffen, sollte der Leistungsantrag daher vollständig und in sich schlüssig sein und dem Versicherer keinesfalls das Recht eingeräumt werden, selbst Auskünfte bei Ärzten und Krankenversicherungen einzuholen.
Rechtliche Besonderheiten
Mitwirkungsobliegenheiten
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit sind Sie als Antragsteller verpflichtet, dem Versicherer alle zur Feststellung des Versicherungsfalls und der Leistungspflicht erforderlichen Auskünfte zu erteilen und notwendige Unterlagen einzureichen, soweit Ihnen dies zumutbar ist. Hierzu gehören insbesondere ausführliche Angaben zur Tätigkeit, zur Erkrankung sowie Nachweise wie Arbeitsverträge, Einkommensnachweise, ärztliche Berichte und Auskünfte der Krankenversicherung. Bei fehlender oder unzureichender Mitwirkung muss der Versicherer nicht leisten. Dabei ist die Frage, wann dem Versicherer ausreichend Informationen und Nachweise vorgelegt wurden, in jedem Einzelfall individuell zu beurteilen.
Schweigepflichtentbindung
Eine Schweigepflichtentbindungserklärung, welche den Versicherer berechtigt, selbst Auskünfte bei Ärzten, anderen Versicherern und Behörden einzuholen, müssen Sie nicht erteilen. Sie haben zur Wahrung Ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ohne Weiteres die Option, Unterlagen und Auskünfte Dritter selbst zu beschaffen und an den Versicherer weiterzuleiten.
Fälligkeit bei schleppender Prüfung
Die Berufsunfähigkeitsrente wird zwar grundsätzlich erst fällig, wenn der Versicherer alle erforderlichen Erhebungen zur Feststellung des Versicherungsfalls und Umfangs der Leistungspflicht abgeschlossen hat. Der Versicherer darf diese Prüfungen jedoch nicht unbegrenzt hinauszögern. Er muss konkret mitteilen, welche Informationen noch erforderlich sind.
Pauschale oder nicht plausible Anforderungen sind unzulässig. Entscheidend ist, wann die Prüfung bei sachgerechter und zügiger Bearbeitung hätte abgeschlossen sein können. Daher kann Fälligkeit auch eintreten, bevor der Versicherer seine Leistungsentscheidung getroffen hat – mit der Folge, dass Sie Klage einreichen können.
Anwaltliche Unterstützung
Erstberatung
Im Rahmen einer gut einstündigen Erstberatung prüfe ich Ihre Unterlagen und den konkreten Sachverhalt kursorisch und berate ich Sie zu den grundlegenden Fragen, die sich bei der Beantragung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung stellen. So erhalten Sie wertvolle und individuelle Hinweise bezogen auf Ihren konkreten Fall.
Erarbeitung des Leistungsantrages
Die Zusammenstellung eines erfolgversprechenden Leistungsantrages ist stets komplex und meist auch kompliziert. Auf jeden Fall kostet sie Zeit und Nerven. Ein fehlerhafter Leistungsantrag kostet den Erfolg.
Daher biete ich an, Ihnen über eine Erstberatung hinaus zur Seite zu stehen, bis wir den Leistungsantrag in „Sack und Tüten“ haben. Ich analysiere Ihren konkreten Fall und berate Sie zu den einzelnen Fragen im Leistungsantrag und den notwendiger- und sinnvollerweise beizufügenden Unterlagen. Insbesondere kläre ich den im Leistungsantrag anzugebenden Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit und die Frage, auf welche berufliche Tätigkeit überhaupt abzustellen ist.
Danach erstellen wir eine detaillierte Schilderung Ihrer beruflichen Tätigkeit. Auch auf das Risiko einer Vertragsbeendigung durch den Versicherer wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung werden wir eingehen und prüfen, ob und wie wir diesem Risiko bereits im Leistungsantrag begegnen können.
Begleitung im gesamten Prüfungsverfahren
Wenn Sie wünschen, übernehme ich auch die gesamte Korrespondenz mit dem Versicherer für Sie, vom ersten ausgefüllten Formular bis zur abschließenden Leistungsentscheidung. Dabei landet jede Rückfrage des Versicherers direkt auf meinem Tisch. Dies hat für Sie den Vorteil, dass ich jedes Anliegen des Versicherers gleich auf seine Berechtigung hin prüfen kann und jede Ihrer Mitwirkungshandlungen auf ihre potenziellen Auswirkungen und Risiken.
Kommt ein vom Versicherer berufener Sachverständiger zu einem negativen Ergebnis, analysiere ich das Gutachten kritisch und erhebe gegen eine darauf basierende Leistungsablehnung des Versicherers fundiert Widerspruch.
Ein im Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung erfahrener Rechtsanwalt verschafft dem Versicherten Augenhöhe mit dem Versicherer: Goliath gegen Goliath.
Kernpunkte der Antragstellung
Grundlegende Angaben
Bereits im Leistungsantrag müssen alle grundlegenden Informationen vollständig und nachvollziehbar dargestellt werden. Dazu gehören insbesondere die Beschreibung Ihrer Erkrankung mit Diagnosen und Beschwerdebild sowie aussagekräftige ärztliche Unterlagen, die diese Angaben belegen.
Hinzu treten Nachweise über Ihre berufliche Stellung wie Arbeitsverträge und Einkommensunterlagen. Ebenso erforderlich ist eine konkrete Schilderung des zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Berufs.
Alle Angaben sollten präzise, widerspruchsfrei und mit den eingereichten Dokumenten abgestimmt sein, da der Versicherer diese regelmäßig mit Arztunterlagen und Auskünften der Krankenversicherung abgleicht. Unvollständige oder unklare Angaben führen häufig zu Verzögerungen oder erhöhen das Risiko einer späteren Leistungsablehnung.
Angaben zum Beruf
Die Darstellung Ihrer beruflichen Tätigkeit ist ein zentrales Element des Leistungsantrags. Die bloße Berufsbezeichnung reicht nicht aus, da der Versicherer die tatsächlichen Anforderungen Ihres Arbeitsalltags beurteilen muss.
Erforderlich ist daher eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung, die Art, Umfang und Häufigkeit der einzelnen Aufgaben nachvollziehbar abbildet. Besonders geeignet ist eine strukturierte Darstellung, etwa anhand eines typischen Stundenplans.
Wenn Sie selbstständig sind, kommt noch etwas hinzu: Sie müssen darlegen, dass Sie Ihren Betrieb nicht in (insbesondere: wirtschaftlich) zumutbarer Weise so umorganisieren können, dass Ihnen ein sinnvoller Tätigkeitsbereich verbleibt, der bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließt.
Zeitpunkt der Antragstellung
Der Zeitpunkt, zu dem Sie den Leistungsantrag stellen, ist von erheblicher finanzieller Bedeutung. Entgegen einer verbreiteten Annahme ist eine Antragstellung nicht erst nach sechs Monaten andauernder Arbeitsunfähigkeit möglich. Maßgeblich ist vielmehr, dass absehbar ist, dass Ihre Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen wird.
Ist eine sogenannte Verspätungsklausel vereinbart, wird eine zu späte Antragstellung in der Regel dazu führen, dass der Versicherer die BU-Rente erst ab dem Monat der Antragstellung zahlt. In solchen Fällen gehen schnell mehrere Monatsrenten verloren.
Zugleich ist das Risiko einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung zu berücksichtigen, wenn der Vertragsabschluss weniger als zehn Jahre zurückliegt. Auch der Bezug von Krankentagegeld erfordert besondere Aufmerksamkeit, da der Übergang zu einer – häufig niedrigeren – BU-Rente finanzielle Nachteile auslösen kann.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Nehmen Sie gerne noch heute Kontakt mit mir auf und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin für eine umfassende Beratung. Als Fachanwältin für Medizinrecht mit Spezialisierung auf das Arzthaftungsrecht sowie Fachanwältin für Versicherungsrecht mit Spezialisierung auf BU-, Unfall- und Krankentagegeldversicherung stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und unterstütze Sie auf dem Weg zu Ihrem Recht.
Häufig gestellte Fragen zum Leistungsantrag im Berufsunfähigkeitsverfahren
Ja, das können Sie.
Eine andere Frage ist, ob das empfehlenswert ist. Leistungsanträge haben oftmals rund 20 Seiten und enthalten diverse juristische Fallstricke, die für Laien nicht erkennbar sind. Fehler bei der Antragstellung können im weiteren Verfahren oft nicht mehr wirksam korrigiert werden und zur Leistungsablehnung führen. Eine anwaltliche Beratung vor Einreichung des Leistungsantrages erhöht die Chance erheblich, dass der Versicherer ohne unangemessen langes Verfahren zahlt.
Der Versicherer darf eine medizinische Begutachtung beauftragen, wenn dies zur Feststellung der Berufsunfähigkeit erforderlich ist. Es obliegt Ihnen, an dieser Begutachtung mitzuwirken. Tun Sie dies nicht, kann sich der Versicherer regelmäßig auf Ihre fehlende Mitwirkung berufen, so dass Ihr Leistungsanspruch nicht fällig wird.
Haben Sie sachlich und nachvollziehbar dargelegte Bedenken gegen einen vom Versicherer benannten Gutachter, können diese den Versicherer allerdings durchaus veranlassen, Sie zu einem anderen Gutachter zu schicken.
Fällt das Gutachten für Sie negativ aus, müssen Sie die darauf basierende Leistungsablehnung des Versicherers nicht demütig hinnehmen. Lassen Sie es lieber von einem einschlägig erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht kritisch prüfen und/oder holen bei Bedarf ein unabhängiges Gegengutachten ein. Die Kosten hierfür müssen Sie allerdings selbst tragen.
Nein. Sie müssen den Versicherer nicht berechtigen, Auskünfte bei Ihren Behandlern oder bei Ihrer Krankenkasse bzw. privaten Krankenversicherer einzuholen. Es steht Ihnen immer frei, die für die Leistungsprüfung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte selbst zu beschaffen und beim Versicherer einzureichen.
Ich empfehle in aller Regel auch, dem Versicherer keine Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung zu geben, sondern die für die Leistungsprüfung erforderlichen Unterlagen selbst beizubringen. Denn nur so haben Sie die Kontrolle darüber, welche Informationen an den Versicherer fließen. Der damit für Sie verbundene Mehraufwand lohnt sich, denn so können Sie Unstimmigkeiten ärztlicher Berichte rechtzeitig klären oder vermeiden, dass Ihre Krankenkasse bzw. Ihr Krankenversicherer mehr Auskünfte erteilt, als erfragt oder zulässig sind.
Diese Frage lässt sich nicht für jeden Fall einheitlich und definitiv beantworten. Wie lange eine Leistungsprüfung in BU-Verfahren dauern darf, ist abhängig vom Einzelfall. Entscheidende Faktoren hierbei sind u. a. die Komplexität des relevanten Berufsbildes und des medizinischen Sachverhaltes, die Notwendigkeit eines oder sogar mehrerer medizinischer Gutachten oder wie schnell der Versicherte selbst seiner Mitwirkungsobliegenheit nachkommt. Einen Prüfungszeitraum von 3 bis 6 Monaten darf man als zügig bezeichnen.
Die Umorganisation ist zum Beispiel unzumutbar, wenn sie Ihnen als Betriebsinhaber nur eine Verlegenheitsbeschäftigung verschafft, wie dies etwa bei bloßer Reinigungstätigkeit der Fall wäre. Unzumutbar wäre es auch, wenn die Umorganisation eine größere finanzielle Investition erfordert, die sich nicht schnell amortisieren würde, oder wenn Sie danach dauerhaft spürbare Einkommenseinbußen erleiden würden. Führt die Umorganisation zur Änderung des Betriebscharakters, ist dies ebenfalls unzumutbar. Klein- und Kleinstbetrieben ist die Umorganisation eher unzumutbar als Unternehmen mit größerer Mitarbeiterzahl.