Versicherungsrecht

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Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung oder Krankentagegeldversicherung abschließt, will sich gegen die finanziellen Folgen von Krankheit oder Unfallverletzungen absichern.

Versicherungsunternehmen versprechen für den Ernstfall gerne vollmundig „Rundum-Schutz“ und schnelle Zahlung. Wird der Versicherungsnehmer jedoch tatsächlich berufsunfähig bzw. arbeitsunfähig oder invalide und verlangt er deswegen die Zahlung der vereinbarten Rente bzw. Invaliditätsleistung bzw. die Auszahlung des vereinbarten Krankentagegeldes, sieht die Realität oftmals anders aus: Nach monatelanger Schadensprüfung lehnt das Versicherungsunternehmen die vereinbarten Leistungen ab.

Zur Begründung wird immer wieder angeführt, dass die vom Versicherungsnehmer eingereichten Unterlagen seine gesundheitlichen Einschränkungen angeblich nicht hinreichend belegen. Oder die Versicherungsunternehmen berufen sich auf ein – von ihnen selbst in Auftrag gegebenes! – medizinisches Gutachten, welches die vom Versicherungsnehmer geschilderten Einschränkungen nicht bestätige. Nicht selten sieht sich der Versicherungsnehmer auch dem Vorwurf ausgesetzt, bei Vertragsschluss angeblich falsche Angaben gemacht zu haben, weswegen sich das Versicherungsunternehmen berechtigt sieht, den Vertrag durch Anfechtung oder Rücktritt aufzulösen.

Verzögerungstaktik und rechtswidrige Leistungsverweigerung gehören zur Tagespolitik der Versicherungsunternehmen. Gerade im Versicherungsrecht ist es daher hilfreich, frühzeitig eine spezialisierte anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer berufsunfähig ist, hat mit seiner gesundheitlichen und finanziellen Situation ausreichend zu tun. In dieser Lage einen mehrseitigen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zu stellen und sich danach den regelmäßig umfangreichen und verwirrenden Nachfragen des Versicherers zu stellen, kann Nerven kosten – muss es aber nicht: Denn ich stehe Ihnen nervenschonend mit kompetenter Beratung und Vertretung sowohl im Antragsverfahren als auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Falle einer Leistungsablehnung zur Seite. Ein in Angelegenheiten der Berufsunfähigkeitsversicherung erfahrener Anwalt bzw. eine Fachanwältin für Versicherungsrecht versteht den medizinischen Hintergrund und kann die Fragen des Versicherers rechtlich präzise einordnen.

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Krankentagegeld

Ihr Versicherer sagt, Ihre Arbeitsunfähigkeit sei nicht nachgewiesen? Oder Sie seien wieder arbeitsfähig? Oder Sie seien zwar arbeitsunfähig, aber auch berufsunfähig, weshalb das Krankentagegeld nun alsbald eingestellt werde? Glauben Sie nicht alles, was der Versicherer sagt, sondern lassen Sie sich fachkundig beraten! Im Krankentagegeldrecht spielen medizinische Bewertungen und deren juristische Einordnung eine zentrale Rolle.

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Private Unfallversicherung

Ob Invaliditätsleistung, Unfall-Rente, Krankenhaustagegeld oder sonstige versicherte Leistungsansprüche: Was bringt die schönste Police, wenn der Versicherer nicht zahlen oder den Versicherten mit niedrigen Leistungen abspeisen will? Ich biete Ihnen fachkundige Beratung und Unterstützung im Bereich der privaten Unfallversicherung, damit Sie bekommen, wofür Sie Beiträge zahlen. Dabei prüfe ich insbesondere typische Streitpunkte im Recht der Privaten Unfallversicherung wie die Bemessung des Invaliditätsgrades und die Einschlägigkeit von vertraglichen Leistungsausschlüssen.

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Bundesweite Vertretung im Versicherungsrecht

Obwohl sich meine Kanzlei in Berlin befindet, berate und vertrete ich Versicherungsnehmer und -nehmerinnen seit vielen Jahren bundesweit. Die meisten Fragen im Versicherungsrecht können zuverlässig auf schriftlichem Wege oder per Videokonferenz geklärt werden, sodass ein persönliches Erscheinen vor Ort in der Regel nicht erforderlich ist.

Nur wenn ein gerichtliches Verfahren notwendig wird, findet der Termin am jeweiligen Gerichtsort statt. Ziel meiner Tätigkeit ist jedoch stets, eine Klage möglichst zu vermeiden und eine Lösung bereits im außergerichtlichen Verfahren zu erreichen.

Durch zahlreiche Mandate aus ganz Deutschland verfüge ich über umfassende Erfahrung mit den Abläufen und Besonderheiten unterschiedlicher Versicherer und ihrer Gutachter. Die Kommunikation erfolgt dabei strukturiert, transparent und effizient, unabhängig davon, von welchem Ort aus Sie sich an mich wenden.

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Nehmen Sie gerne noch heute Kontakt mit mir auf und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin für eine umfassende Beratung. Als Fachanwältin für Medizinrecht mit Spezialisierung auf das Arzthaftungsrecht sowie Fachanwältin für Versicherungsrecht mit Spezialisierung auf BU-, Unfall- und Krankentagegeldversicherung stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und unterstütze Sie auf dem Weg zu Ihrem Recht.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Versicherungsrecht

Es ist absolut sinnvoll, sich schon vor Antragstellung rechtliche Beratung von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht zu holen. Der Versicherte kennt in der Regel die Hintergründe zu den einzelnen Fragen nicht, die der Versicherer im Leistungsantrag bzw. im Schadensanzeigeformular stellt. Auch kann der Versicherte regelmäßig die Tragweite seiner Antworten nicht überblicken und weiß schlichtweg nicht, worauf es ankommt. Ein auf BU-, Unfall- und Krankentagegeldversicherungen spezialisierter Anwalt überblick die rechtlichen Dimensionen der Fragen und Antworten und kann den Antragsprozess strukturieren. Ein Leistungsantrag nach rechtlicher Beratung oder mit rechtlicher Begleitung hat daher bessere Erfolgsaussichten.

Ja, bis auf wenige Ausnahmefälle müssen Sie sich von dem vom Versicherer benannten Arzt untersuchen lassen. Gerade im Recht der BU-, Unfall- und Krankentagegeldversicherung spielen Gutachten eine zentrale Rolle. Die Kosten hierfür trägt der Versicherer.

Sie können gegen die Entscheidung des Versicherers Widerspruch einlegen. Anders als im Sozialversicherungsrecht gelten hier bis auf die dreijährige Verjährungsfrist keine besonderen Fristen. Der Widerspruch sollte sich mit den Argumenten des Versicherers auseinandersetzen. Bei Leistungsablehnungen der BU-, Unfall- und Krankentagegeldversicherung sollten dem Widerspruch zielführende medizinische Unterlagen oder bestenfalls ein Privatgutachten beigefügt werden, die den eigenen Standpunkt stützen. Wie schon beim Leistungsantrag ist es auch beim Widerspruch gegen die Entscheidung des Versicherers absolut sinnvoll, sich fachanwaltliche Unterstützung zu suchen. Denn der Fachanwalt kann die medizinische Argumentation um entscheidende rechtliche Argumente ergänzen.

Versicherer sind verpflichtet, Leistungsanträge zügig zu bearbeiten. Die Realität sieht oft anders aus. Gründe hierfür sind neben Verzögerungstaktiken der Versicherer oftmals auch schleppende Mitwirkung der Versicherten. Auch die Einschaltung medizinischer Gutachter, die ihr eigenes Arbeitstempo haben, verlängert die Dauer der Leistungsprüfung. Diese nimmt regelmäßig drei bis zwölf Monate in Anspruch, kann aber leider auch länger dauern. Mit Begleitung eines Fachanwaltes für Versicherungsrecht kann der Prozess strukturiert und damit auch beschleunigt werden.

Ein Klageverfahren dauert abhängig von Gegenstand und Anzahl der streitigen Themen regelmäßig zwei bis vier Jahre.

Für Klageverfahren regelt § 114 ZPO die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. In geeigneten Fällen ist es auch eine Option, einen privaten Prozessfinanzierer zu beauftragen.