Arzthaftungsrecht

Ihre engagierte Patientenanwältin

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Als Patient oder Patientin vertrauen Sie darauf, dass Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Sie umfassend über alle wesentlichen Aspekte Ihrer Behandlung informiert. Dazu gehören insbesondere die Risiken, die mit bestimmten Therapien verbunden sind, sowie mögliche Alternativen, die Ihnen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus erwarten Sie, dass die medizinischen Standards eingehalten werden, um Ihre Gesundheit bestmöglich zu schützen.

Dieses Vertrauen kann enttäuscht werden.

Ein Behandlungsfehler kann dazu führen, dass die Behandlung, die Ihnen helfen sollte, stattdessen zu erheblichen Gesundheitsschäden führt. Es ist aber auch möglich, dass dem Arzt kein Fehler unterläuft und dennoch mitunter schwerwiegende Komplikationen auftreten oder sogar gesundheitliche Dauerschäden eintreten, die grundsätzlich bei dieser Art der Behandlung vorkommen können. In diesem Fall geht es um die allgemeinen und spezifischen Risiken einer Behandlung, über die Patienten vor deren Beginn aufzuklären sind, damit sie diese Informationen in ihre Entscheidung für oder gegen die Behandlung und in den Vergleich mit anderen Behandlungsalternativen einbeziehen können.

In solchen Fällen sind die körperlichen Folgen oft immens. Darüber hinaus müssen Betroffene auch finanzielle Einbußen hinnehmen, die durch die eingetretenen körperlichen Schäden entstehen. Hierzu gehören Verdienstausfälle infolge Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Zuzahlungen zu Heilbehandlungen wie Ergotherapie oder Physiotherapie, Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit der Folgebehandlung entstehen und sogar die fehlende Einsatzfähigkeit im Haushalt.

Qualifizierte Unterstützung im Arzthaftungsrecht

In rechtlichen Angelegenheiten ist es wie in vielen anderen Angelegenheiten auch von entscheidender Bedeutung, dass Sie qualifizierte Unterstützung erhalten. Stellen Sie sich vor, Sie hätten Kniebeschwerden und würden zu einem Gastroenterologen gehen, nur weil er auch Arzt ist. Oder Sie bringen Ihr Auto mit einem Motorschaden zu einem Fahrzeuglackierer, weil dieser ja auch etwas mit Autos zu tun hat. Bei solchen Entscheidungen wäre Ihnen am Ende nicht gut geholfen. Genauso sollten Sie bei Verdacht auf einen ärztlichen Fehler nicht einfach zu irgendeinem Anwalt oder einer Anwältin gehen und annehmen, dass diese Person schon weiß, was rechtlich zu tun ist. Die verschiedenen Rechtsgebiete sind oft so komplex, dass es für Anwälte und Anwältinnen sinnvoll ist, sich auf bestimmte Bereiche zu spezialisieren.

Als Fachanwältin für Medizinrecht mit nun fast 20-jähriger Spezialisierung auf das Arzthaftungsrecht bringe ich die erforderlichen Fachkenntnisse und Erfahrungen mit, um Ihre Rechte im Falle von ärztlichen Behandlungsfehlern und Aufklärungsfehlern gegenüber Ärzten und Kliniken durchzusetzen.. Ich biete Ihnen in diesem speziellen Gebiet des Medizinrechts eine fundierte rechtliche Unterstützung und betrachte Ihren Fall in der Individualität, die er mitbringt. Ihr Erfolg ist mein Ziel.

Praktisches Vorgehen und medizinrechtliche Begleitung

Praktisch bedeutet dies, dass ich Sie zunächst umfassend berate und über das anstehende rechtliche Procedere informiere. In den nächsten Schritten werden dann von mir die für Ihren Fall relevanten Behandlungsunterlagen angefordert, analysiert und zur Grundlage eines individuell auf Ihren Fall zugeschnittenen Anspruchsschreibens gemacht. In der Regel ziehe ich auch Ihre Krankenkasse oder Ihren Privaten Krankenversicherter hinzu, um von dort beratungsärztliche Unterstützung über medizinische Fragestellungen zu erhalten. Gerade im  Bereich der Arzthaftung  ist die enge Abstimmung zwischen juristischer und medizinischer Expertise entscheidend, um haftungsrelevante Abweichungen vom Behandlungsstandard sichtbar zu machen. Dabei ist es mir wichtig, dass Sie jederzeit über den Stand der Dinge informiert sind und verstehen, welche Schritte als Nächstes anstehen. Auch im Rahmen eines etwaigen Klageverfahrens halte ich Sie regelmäßig auf dem Laufenden. Denn Sie haben ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, welchen Status Ihre Fallbearbeitung aktuell hat.

Bundesweite Vertretung im Medizinrecht

Ich vertrete Patientinnen und Patienten bundesweit in arzthaftungsrechtlichen Verfahren. Ein persönliches Erscheinen in meiner Kanzlei ist nicht erforderlich, da die Kommunikation heute effizient via Telefon oder über digitale Kanäle erfolgen kann.

Nur wenn es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt, ist regelmäßig eine Anwesenheit am jeweiligen Gerichtsort notwendig. Ziel meiner Tätigkeit ist jedoch stets, langwierige und emotional belastende Prozesse zu vermeiden und eine Lösung bereits im außergerichtlichen Verfahren zu erreichen.

Durch zahlreiche Mandate aus ganz Deutschland verfüge ich über umfassende Erfahrung mit den Abläufen und Besonderheiten im gesamten Bundesgebiet und biete Mandantinnen und Mandanten überall dieselbe persönliche und engagierte Betreuung.

Eine erfahrene Fachanwältin an Ihrer Seite

Es ist entscheidend, dass Sie sich in Ihrer sensiblen medizinrechtlichen Angelegenheit, die eine besondere persönliche Belastung für Sie bedeutet, auf eine erfahrene Fachanwältin verlassen können. Als Patientenanwältin, die ausschließlich die Interessen von geschädigten Patientinnen und Patienten vertritt, stehe ich Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Stimme gehört wird und Ihre Rechte gewahrt bleiben. Ich vertrete  Patientinnen und Patienten im Arzthaftungs- und Medizinrecht seit vielen Jahren erfolgreich, von der außergerichtlichen Anspruchsdurchsetzung bis zur gerichtlichen Vertretung. Dabei lege ich Wert auf eine klare, verständliche Kommunikation und eine juristisch fundierte Beweisführung.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie als Patient oder Patientin das Recht auf eine umfassende Aufklärung und eine standardgemäße medizinische Behandlung haben. Wenn dieses Vertrauen enttäuscht wird, ist es für Sie wichtig, die einschlägig qualifizierte rechtliche Unterstützung zu erhalten, die Sie benötigen – um nicht erneut enttäuscht zu werden. Ich lade Sie ein, sich mit mir in Verbindung zu setzen, um Ihre Situation zu besprechen und gemeinsam die nächsten Schritte zu planen.

Der Patient ist nicht Objekt und damit Gegenstand der ärztlichen Behandlung, sondern selbstbestimmtes Subjekt.
Der Arzt klärt auf, der Patient entscheidet.
Nadine Liske

Fachkundige Unterstützung im Arzthaftungsrecht

Als Expertin für Arzthaftungsfälle aus dem Bereich des Medizinrechts biete ich Ihnen kompetente rechtliche Unterstützung mit Fachwissen und Erfahrung, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Behandlungsfehler

Ich prüfe Ihren konkreten Verdacht auf einen ärztlichen Behandlungsfehler. Darüber hinaus prüfe ich auf Basis meiner medizinrechtlichen Erfahrungen Ihre Krankenunterlagen auf Basis meiner medizinrechtlichen Erfahrungen auch auf Anhaltspunkte für etwaige weitere Verstöße gegen den medizinischen Standard, die Sie bislang noch nicht in Erwägung gezogen haben.

Aufklärungsfehler

Neben Behandlungsfehlern werden von mir auch stets etwaige Versäumnisse bei der ärztlichen Aufklärung geprüft, da sie ebenfalls Grundlage für Haftungsansprüche sein können. Das Medizinrecht stützt hier die Rechte des Patienten, indem es die Beweislast für eine ordnungsgemäße Aufklärung dem Arzt auferlegt.

Pflegefehler

Im Rahmen stationärer Krankenhausbehandlungen oder auch bei der Pflege von Menschen, die in Pflege-/Seniorenheimen wohnen, kommt es immer wieder zu Verstößen gegen geltende Pflegestandards, die z.B. zu einem schweren Druckgeschwür der Haut (Dekubitus) führen können. Auch hier stehe ich Ihnen mit Rechtsrat und Tat zur Seite.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Nehmen Sie gerne noch heute Kontakt mit mir auf und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin für eine umfassende Beratung. Als Fachanwältin für Medizinrecht mit Spezialisierung auf das Arzthaftungsrecht sowie Fachanwältin für Versicherungsrecht mit Spezialisierung auf BU-, Unfall- und Krankentagegeldversicherung stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und unterstütze Sie auf dem Weg zu Ihrem Recht.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Patientenrechte

Die Erfolgsaussichten einer arzthaftungsrechtlichen Angelegenheit hängen immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Daher kann eine Fachanwältin für Medizinrecht die Chancen regelmäßig erst nach Analyse der Behandlungsdokumentation fundiert einschätzen. Auch wenn es nicht einfach ist, Behandlungsfehler und deren Ursächlichkeit für Gesundheitsschäden nachzuweisen, ist Pessimismus fehl am Platz. Denn ein spezialisierter Anwalt kennt die rechtlichen Beweiserleichterungen, die Patientinnen und Patienten helfen können, ihre Rechte durchzusetzen.

Sind die Haftungsvoraussetzungen erfüllt, hat der Patient Anspruch auf Schadenersatz. Dazu zählt das Schmerzensgeld für immaterielle Schäden an Körper, Seele und Gesundheit sowie der Ersatz materieller Schäden, etwa Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Zuzahlungen oder Fahrtkosten. Diese Ansprüche werden von einer Fachanwältin im Medizinrecht differenziert geprüft und beziffert.

Nicht jeder Behandlungsfehler begründet einen Schadenersatzanspruch. Ein solcher Anspruch besteht nur, wenn der Fehler zu einem Gesundheitsschaden geführt hat. Wichtig ist, die dreijährige Verjährungsfrist zu beachten und rechtzeitig zu unterbrechen. Eine frühzeitige Beratung im Medizinrecht hilft, den Verlust wertvoller Schadenersatzansprüche zu vermeiden.

Gemäß § 630 a Abs. 1 BGB hat die Behandlung nach den anerkannten medizinischen Standards zu erfolgen. Werden diese nicht eingehalten, liegt ein Behandlungsfehler vor. Darunter fallen Therapie-, Diagnose- und Befunderhebungsfehler ebenso wie Versäumnisse bei der therapeutischen Aufklärung. Ein Fachanwalt für Medizinrecht prüft, ob solche Verstöße vorliegen.

Gemäß § 630 e BGB ist der Arzt verpflichtet, den Patienten über Art, Umfang, Risiken und Alternativen der Behandlung mündlich aufzuklären und rechtzeitig aufzuklären. Werden diese Maßgaben nicht eingehalten, liegt ein Aufklärungsfehler vor. Hier trägt der Arzt die Beweislast, was das Medizinrecht ausdrücklich vorsieht.

Die Dauer außergerichtlicher Verhandlungen hängt von der Komplexität des Falles ab. Drei bis zwölf Monate sind üblich, gerichtliche Verfahren dauern meist zwei bis vier Jahre. Eine spezialisierte Kanzlei kann oft schon außergerichtlich Ergebnisse erzielen.

Wer einen Gerichtsprozess scheut, kann ein kostenloses Schlichtungsverfahren bei der Landesärztekammer beantragen. Für Klageverfahren besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen oder einen Prozessfinanzierer einzuschalten. Auch darüber berät eine Fachanwältin für Medizinrecht individuell.