Berufsunfähigkeitsrente

beantragen und durchsetzen

Berufsunfähigkeitsrente beantragen – aber richtig!

Sicherlich können Sie den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente ohne Anwalt stellen. Womöglich haben Sie damit Erfolg. Allerdings können Sie da von ausgehen, dass Ihre Erfolgsaussichten deutlich steigen, wenn Sie den Leistungsantrag mit qualifizierter Unterstützung eines auf Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisierten Fachanwaltes stellen. Denn der spezialisierte Anwalt kennt die Fallstricke, die zur Ablehnung führen können. Hier einige Beispiele:

Fallstrick 1

Antrag zu früh stellen:

Sie beziehen Krankentagegeld und meinen, berufsunfähig zu sein.

Fallstrick 2

Antrag zu spät stellen:

Sie warten erstmal, bis Sie den Antrag stellen, weil Sie meinen, „das wird schon wieder“.

Fallstrick 3

Sie geben die Zügel aus der Hand:

Sie erteilen Ihren Ärzten eine generelle Schweigepflichtentbindung und erlauben dem Versicherer so, Auskünfte über Ihren Gesundheitszustand direkt bei Ihren Behandlern einzuholen. Denn: Sie wollen weniger Papierkram.

Fallstrick 4

Sie beantworten lediglich die Fragen des Versicherers zu Ihrem aktuellen Beruf.

Fallstrick 5

Sie fügen Ihrem Antrag keine oder nur wenige Unterlagen bei.

Fallstrick 6

Sie telefonieren mit dem Sachbearbeiter bzw. der Sachbearbeiterin Ihres Antrags, weil telefonieren schneller und direkter ist als das ewige Schreiben.

Antrag auf Berufsunfähigkeit abgelehnt? Der Weg zum Erfolg….

Es gibt viele Gründe, warum Versicherer Ihren Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente ablehnen könnten. Hier sind einige der häufigsten:

Grund 1 für die Ablehnung

Sie sind angeblich nicht berufsunfähig.

Grund 2 für die Ablehnung

Sie haben angeblich Ihre Anzeigepflicht im Rahmen der vorvertraglichen Gesundheitsfragen verletzt. Der Versicherer erklärt den Rücktritt vom Vertrag, hilfsweise die Kündigung oder die Vertragsänderung.

Grund 3 für die Ablehnung

Der Versicherer wirft Ihnen arglistige Täuschung bei Vertragsschluss vor und erklärt die Anfechtung des Vertrags!

Grund 4 für die Ablehnung

Der Versicherer bestätigt zwar, dass Sie berufsunfähig sind. Dies waren Sie seiner Meinung aber auch schon vor Vertragsbeginn.

Grund 5 für die Ablehnung

Sie kommen Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach.

Grund 6 für die Ablehnung

Der Versicherer bestätigt zwar, dass Sie Ihren „alten“ Beruf nicht mehr ausüben können. Er meint aber, Sie auf eine andere Tätigkeit verweisen zu können und somit seiner Leistungspflicht zu entkommen.

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