Anwalt für BU-Anspruch in Berlin

Ihr Anwalt für BU-Rente in Berlin

Nach jahrelanger Einzahlung von Prämien für die eigene BU-Versicherung sehen sich viele Versicherte nach ihrem Antrag auf BU-Rente desillusioniert. Die großen Versprechungen der Versicherer, die finanzielle Existenz der Versicherten bei Eintritt von Berufsunfähigkeit abzusichern, wirken auf sie auf einmal leer, so manchem Versicherten kommt dann auch der Begriff „Lüge“ in den Kopf. Verständlich. Denn oftmals wird deutlich, dass der Weg zur BU-Rente steinig ist.


Die Versicherer fordern häppchenweise immer weitere Unterlagen an, so dass viele Versicherte auch etwa 6 Monate nach ihrem Antrag immer noch nicht wissen, ob der Versicherer die BU-Rente je bewilligen wird. Oder die Versicherer fechten den Vertrag an, weil der Versicherte angeblich bei Abschluss des Vertrags seiner Auskunftspflicht nicht ehrlich nachgekommen ist. Die Versicherten fühlen sich in derartigen Fällen oft so, als säßen sie als Betrüger auf der Anklagebank. Oder die Versicherer beauftragen ein Gutachteninstitut, deren Gutachter eine Berufsunfähigkeit des Versicherten verneinen – oftmals ohne das Berufsbild des Versicherten überhaupt konkret zu kennen. Der Widerspruch des Versicherten wird dann kurzer Hand zurückgewiesen, weil sich angeblich „keine neuen Erkenntnisse“ ergeben hätten.


In solchen Fällen benötigen die Versicherten kompetente, also einschlägig qualifizierte anwaltliche Unterstützung. Denn nur ein auf BU-Ansprüche spezialisierter Anwalt kennt die klassischen Vorgehensweisen der Versicherer und weiß diesen rechtlich entgegenzutreten.


Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung einer BU-Rente auf der Grundlage meiner rund 10- jährigen Erfahrungen in diesem Bereich. Ihre BU-Ansprüche durchzusetzen ist mein gesetztes Ziel. Auf dem Weg dahin stehe ich an Ihrer Seite mit qualifizierter BU-Beratung.


Nehmen Sie noch heute Kontakt mit mir auf und vereinbaren Sie einen Termin für eine BU-Beratung in Berlin.
Gerne stehe ich Ihnen als Anwalt für BU-Ansprüche mit Rat und Tat zur Seite.

Kontakt

Kanzlei Liske              

Brunowstraße 9        
13507 Berlin   

   

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Tätigkeitsfelder

Versicherungsrecht 

Medizinrecht 

  • Arzthaftung 
  • Behandlungsfehler
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  • Pflegefehler
  • Schadenersatz
  • Schmerzensgeld 

Berufsunfähigkeitsrente beantragen – aber richtig!

Sicherlich können Sie den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente ohne Anwalt stellen. Womöglich haben Sie damit Erfolg. Allerdings können Sie da von ausgehen, dass Ihre Erfolgsaussichten deutlich steigen, wenn Sie den Leistungsantrag mit qualifizierter Unterstützung eines auf Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisierten Fachanwaltes stellen. Denn der spezialisierte Anwalt kennt die Fallstricke, die zur Ablehnung führen können. Hier einige Beispiele:

Fallstrick 1

Antrag zu früh stellen:

Sie beziehen Krankentagegeld und meinen, berufsunfähig zu sein.

Fallstrick 2

Antrag zu spät stellen:

Sie warten erstmal, bis Sie den Antrag stellen, weil Sie meinen, „das wird schon wieder“.

Fallstrick 3

Sie geben die Zügel aus der Hand:

Sie erteilen Ihren Ärzten eine generelle Schweigepflichtentbindung und erlauben dem Versicherer so, Auskünfte über Ihren Gesundheitszustand direkt bei Ihren Behandlern einzuholen. Denn: Sie wollen weniger Papierkram.

Fallstrick 4

Sie beantworten lediglich die Fragen des Versicherers zu Ihrem aktuellen Beruf.

Fallstrick 5

Sie fügen Ihrem Antrag keine oder nur wenige Unterlagen bei.

Fallstrick 6

Sie telefonieren mit dem Sachbearbeiter bzw. der Sachbearbeiterin Ihres Antrags, weil telefonieren schneller und direkter ist als das ewige Schreiben.

Antrag auf Berufsunfähigkeit abgelehnt? Der Weg zum Erfolg….

Es gibt viele Gründe, warum Versicherer Ihren Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente ablehnen könnten. Hier sind einige der häufigsten:

Grund 1 für die Ablehnung

Sie sind angeblich nicht berufsunfähig.

Grund 2 für die Ablehnung

Sie haben angeblich Ihre Anzeigepflicht im Rahmen der vorvertraglichen Gesundheitsfragen verletzt. Der Versicherer erklärt den Rücktritt vom Vertrag, hilfsweise die Kündigung oder die Vertragsänderung.

Grund 3 für die Ablehnung

Der Versicherer wirft Ihnen arglistige Täuschung bei Vertragsschluss vor und erklärt die Anfechtung des Vertrags!

Grund 4 für die Ablehnung

Der Versicherer bestätigt zwar, dass Sie berufsunfähig sind. Dies waren Sie seiner Meinung aber auch schon vor Vertragsbeginn.

Grund 5 für die Ablehnung

Sie kommen Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach.

Grund 6 für die Ablehnung

Der Versicherer bestätigt zwar, dass Sie Ihren „alten“ Beruf nicht mehr ausüben können. Er meint aber, Sie auf eine andere Tätigkeit verweisen zu können und somit seiner Leistungspflicht zu entkommen.